Hinweis zu Einsatzfahrten mit dem Privat-PKW
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Vielleicht ist Ihnen das beim Autofahren schon einmal passiert:
Im Rückspiegel taucht ein Fahrzeug auf, schneller als erwartet, eventuell noch mit einem Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz" oder vergleichbar; hinter der Windschutzscheibe ggf. auch noch ein Schild, das auf eine Notfall-Fahrt hinweist. Darf der das ? - Eindeutig: Jein.Schilder und Dachaufsetzer sind erlaubt. Nur: Dadurch hat der Kollege noch keine Sonderrechte wie bei Blaulicht und Martinshorn. Er bittet damit lediglich um Verständnis bei den anderen Verkehrsteilnehmern. Immerhin macht er das nicht zum Spaß, vielmehr sind Menschen in Gefahr. Darum folgende Bitte: Machen Sie uns Platz, auch wenn Sie es nicht zwingend müssen.Stellen Sie sich einfach vor, Sie wären der Mensch in der Notlage und wären auf das schnelle Eintreffen freiwilliger Helfer angewiesen. Und spielen Sie bitte nicht den Verkehrserzieher, der mit stur 50 km/h oder sogar weniger die Spur blockiert. Es ist schon anstrengend genug für den BOS'ler, auf der Anfahrt zur Wache in Konflikt mit der StVO zu geraten, "bloß" um Menschen zu retten. Im Ernst: Der Führerschein ist hochgradig gefährdet, BOS-Alarmierung hinoder her. Und auch die Gemeinde, in deren Auftrag die Feuerwehr fährt, kennt keine Gnade beim Ausstellen von Strafzetteln, wenn der Kollege in der Eilesein Privat-Kfz ins Halteverbot stellt. Deshalb:
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