Brandschutz

Wie sie Ihr Haus vor Bränden bewahren können und was zu tun ist,
falls es dann doch einmal zu einem Brand kommen sollte !!!

In jedem Haushalt gibt es zahlreiche Brandquellen, denen wir uns nicht bewusst sind oder deren Existenz wir mit dem Gedanken „es wird schon nichts passieren“ gerne verdrängen. Doch überall dort, wo ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle zusammen kommen, kann ein Brand entstehen. Und brennbare Stoffe gibt es im Haushalt zu genüge. Denn brennbare Stoffe sind nicht nur leicht entflammbare Flüssigkeiten oder Gase, sondern auch feste Stoffe wie Holz, Textilien oder Kunststoffe und somit annähernd der gesamte Hausstand.

Daher ist bei der aktiven Brandvermeidung insbesondere auf mögliche Zündquellen zu achten.

Und auch hier gilt, dass eine Zündquelle nicht nur eine offene Flamme sein muss. Ob Bügeleisen, Wäschetrockner oder Elektrogeräte, die im „Stand-by-Betrieb“ laufen, zur Zündquelle kann jeder Gegenstand werden, der Wärmeenergie abgibt.

Kinder spielen gerne – und ganz besonders – mit Dingen die ihnen eigentlich verboten sind, so z. B. auch mit Feuerzeugen und Streichhölzer. Schon Kleinkinder sind neugierig und tatendurstig. Ein heißer Topf auf dem Herd, ein Bügeleisen in greifbarer Nähe – wäre doch gelacht wenn sich damit nicht spielen ließe. Behalten Sie deshalb Ihr Kind – seinem Alter entsprechend – im Auge. Verbote allein sind zwecklos. Teilen Sie vielmehr die Neugier Ihres Kindes bei seinen Entdeckungsreisen, aber entschärfen Sie gleichzeitig die Gefahrenquellen. Versuchen Sie die Welt mit Kinderaugen zu sehen – und Sie können erahnen, welche „Abenteuer“ es zu bestehen gibt.

Durch überhitztes Fett oder Öl ist in der Küche die Gefahr eines Fettbrandes besonders hoch. Durch das Löschen mit dem hierfür falschen Löschmittel „Wasser“ besteht die Gefahr einer so genannten Fettexplosion.

Auch wenn Sie noch so aufmerksam sind, oftmals genügt eine plötzliche Ablenkung und das Speisefett in der Pfanne wird überhitzt und fängt Feuer. Gut wenn man dann das richtige Löschmittel zur Hand hat und auch sicher damit umgehen kann! Holz-, Kohle- und Ölöfen (insbesondere offene Kamine) sind gerade in der kalten Jahreszeit eine ständige Gefahrenquelle, aus der sich Brände entwickeln können.

Offenes Feuer durch Lampions und Kerzen bei Festen und Feiern, insbesondere in der Advents- und Weihnachtszeit, führen immer wieder zu Bränden.

Brände nach dem Faschings-Hausball, ein missglückter Fondueabend, Zigarettenglut im Papierkorb oder Rauchen im Bett sind immer wiederkehrende Brandursachen in der Feuerwehr-Einsatzstatistik.

Weitere Ursachen finden sich im Hobby- und Heimwerkerbereich z. B. „Explosion beim Fußboden verkleben“, “ Entzündung von brennbaren Flüssigkeiten bei Reparaturarbeiten am Auto in der Garage“, „Auftauen von eingefrorenen Wasserleitungen“

Die Liste lässt sich fast endlos fortsetzen. Die größte Gruppe der Brandursachen sind jedoch beschädigte elektrische Einrichtungen oder Geräte.

Holz-, Kohle- und Ölöfen

  • Bewahren Sie Aschereste nur in nichtbrennbaren Behältern und außerhalb von Räumen auf
  • Stellen Sie vor der Schüröffnung des Ofens keine „Holzkiste“ ab
  • Versehentlich herausfallende Glut kann einen Brand auslösen
  • Bei offenem Kamin auf herausfallende Funken oder abspritzende Glutteile, besonders von harzreichem Holz, achten (Teppich!). Ein ausreichend tiefes Vorgelege und evtl. ein Glasschirm schützen vor einem Brand
  • Auf brandsichere Umgebung achten
  • Noch warme Ölöfen dürfen nicht wieder angezündet werden, da hierbei Explosionsgefahr besteht.
  • Lassen Sie den Ofen vorher abkühlen
  • Füllen Sie erst dann ÖI in den Brennstoffbehälter, wenn der Ofen abgekühlt ist.
  • Achten Sie darauf, dass sich im Brennertopf nicht zu viel Öl befindet.


Kochherde (Gas- oder Elektroherd)

  • Legen Sie nie brennbare Gegenstände (z. B. Holzbrettchen, Küchentücher) auf oder in gefährlicher Nähe der Heizplatten oder Gasflammen ab
  • Achten Sie darauf, dass der Kochherd immer abgeschaltet ist, wenn Sie die Küche verlassen
  • Sind kleinere Kinder im Haus, überprüfen Sie vor dem Weggehen, ob die Herdplatten auch nicht versehentlich eingeschaltet wurden
  • Lassen Sie beim Kochen vor allem Töpfe (z. B. den Fritiertopf) und Bratpfannen mit Fettinhalt nicht aus den Augen. Fett kann sich schnell überhitzen und entzünden.

Zu Ihrer Sicherheit:
Löschen Sie Fettbrände nie mit Wasser. Besser ist es, solche Brände mit einem Topfdeckel, einer Löschdecke oder einer dichten Wolldecke zu ersticken.

 

Elektrogeräte, Elektroinstallationen, Kabel und Steckdosen

Überprüfen Sie diese auf …

  • Funktionstüchtigkeit
  • Sicherheitsabstände zu brennbaren Gegenständen
  • Nichtbrennbarkeit von Standplätzen und Umgebung


Dachböden

Gerümpel auf dem Dachboden – nicht nur Motten und Holzwürmer durften daran ihre helle Freude haben. Auch ein Feuer würde hier nur allzu gern seinen Heißhunger stillen. Ein einziger Funke, eine Zigarettenstummel oder ein verirrter Feuerwehrskörper kann schon genügen um Ihren Speicher in Brand zu setzen. Entziehen Sie dem Feuer deshalb die Nahrung.

Keine Lagerung von:

  • festen Brennstoffen in offenen Dachräumen oder an Kaminen.
  • leichtentzündbaren, festen Stoffen (z. B. Altpapier, Sperrmüll, Textilien).
  • brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Alkohol, Spiritus) und Flüssiggas auf Dächern oder in Dachräumen von Wohnhäusern und ähnlichen Gebäuden.

Die Lagerung von Materialien in offenen Dachräumen bitte nur so, dass noch ausreichende Bewegungsfreiheit und ungehinderter Zugang zum Kamin und zum Dachraum am Dachfuß besteht.

Zu Ihrer Sicherheit:

  • Verwenden Sie kein offenes Licht im Dachraum.
  • Decken Sie elektrische Leuchten nicht mit brennbarem Material (z. B. Papier, Textilien) zu.
  • Entrümpeln Sie von Zeit zu Zeit den Dachraum.

 

Treppenräume, Flure, Durchfahrten

Bei einem Brand müssen die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten über Treppenräume, Flure oder Durchgänge gewährleistet sein.

Zu Ihrer Sicherheit:
Treppenräume und Flure in mehrgeschossigen Gebäuden sind im Brandfall Ihre „Lebensversicherung“. Sorgen Sie dafür, dass Treppenräume auch bei verschlossenen Türen verlassen werden können (z. B. über Fenster oder mit Hilfe von „Panikbeschlägen“) und nicht zur tödlichen Falle werden.

 

Kellerräume, Wohnungen

Keine Lagerung von gefüllten und leeren Flüssiggasbehältern unter Erdgleiche.

Zulässig ist in Wohnungen eine Lagerung von …

  • max. 100 I Heizöl oder Diesel in einem Behälter oder max. 40 I in Kanistern
  • max. 1 I brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklasse A I
  • max. 5 I brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklassen A II und B
  • zwei Flüssiggasflaschen (einschließlich leeren Behältern) von max. 14 kg, jedoch pro Raum höchstens eine Flasche und nicht in Schlafräumen

Zulässig ist außerhalb von Wohnungen eine Lagerung von

  • bis zu 5 000 I Heizöl unter bestimmten Voraussetzungen, bei mehr als 5 000 I ist ein vorschriftsmäßiger Öllagerraum nötig
  • max. 20 I brennbare Flüssigkeit in unzerbrechlichen Gefäßen im Keller von Wohngebäuden

Zu Ihrer Sicherheit:

  • Schließen Sie die Kellerräume auch tagsüber ab
  • Entrümpeln Sie von Zeit zu Zeit den KellerVorkehrungen gegen Einbruch-Diebstahl können auch vorsätzliche Brandstiftungen verhindern
  • Türen zu Heizräumen oder Tiefgaragen sind häufig feuerhemmend konstruiert und müssen nach dem Öffnen von selbst wieder zufallen.
    Sie dürfen nicht durch Keile oder Anbinden offen gehalten werden.

 

Garagen

Keine Lagerung von

  • Kraftstoffen und Kraftstoffbehältern bzw. von Flüssiggas außerhalb von Kraftfahrzeugen
  • Öl- oder fetthaltigen Putzlappen in offenen Behältern, denn ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden
  • Stoffen, die zum Aufsaugen von brennbaren Flüssigkeiten benutzt wurden

Zulässig ist in Garagen bis 100 m2 Nutzfläche eine Lagerung von

  • max. 200 I Dieselkraftstoff und
  • max. 20 I Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern
  • unerheblichen Mengen brennbarer Stoffe (z.B. Fahrrad, Gepäckträger, 1 Satz Reifen) je Stellplatz.

Zu Ihrer Sicherheit:
Zweckentfremden sie nicht bauliche Anlagen, die als Garagen genehmigt sind.

 

Räume mit Feuerstätten

Keine Lagerung von größeren Mengen leichtentzündbarer Stoffe

  • brennbaren Stoffen an Kaminen

Zulässig ist eine Lagerung von

  • höchstens 5 000 I Heizöl
    Die Feuerstätte muss sich außerhalb eines Auffangraumes für auslaufendes Heizöl befinden und zwischen Behältern und Feuerungsanlagen muss ein Mindestabstand von 1 m bestehen (zusätzliche Anforderungen an die Räume sind zu beachten)
  • maximal 15 000 kg festen Brennstoffen
    Sie dürfen nicht unmittelbar neben der Feuerstätte lagern, wenn kein Schutz vor starker Erwärmung besteht. Wenn die Gesamt-Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage 50 kW überschreitet, darf der Raum außer zur zulässigen Brennstofflagerung nicht anderweitig genutzt werden

Zu Ihrer Sicherheit:
Feuerstätten- und Heizräume sind keine Abstellräume.