Wie sie Ihr Haus vor Bränden bewahren können und was zu tun ist,
falls es dann doch einmal zu einem Brand kommen sollte !!!
In jedem Haushalt gibt es zahlreiche Brandquellen, denen wir uns nicht bewusst sind oder deren Existenz wir mit dem Gedanken „es wird schon nichts passieren“ gerne verdrängen. Doch überall dort, wo ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle zusammen kommen, kann ein Brand entstehen. Und brennbare Stoffe gibt es im Haushalt zu genüge. Denn brennbare Stoffe sind nicht nur leicht entflammbare Flüssigkeiten oder Gase, sondern auch feste Stoffe wie Holz, Textilien oder Kunststoffe und somit annähernd der gesamte Hausstand.
Daher ist bei der aktiven Brandvermeidung insbesondere auf mögliche Zündquellen zu achten.
Und auch hier gilt, dass eine Zündquelle nicht nur eine offene Flamme sein muss. Ob Bügeleisen, Wäschetrockner oder Elektrogeräte, die im „Stand-by-Betrieb“ laufen, zur Zündquelle kann jeder Gegenstand werden, der Wärmeenergie abgibt.
Kinder spielen gerne – und ganz besonders – mit Dingen die ihnen eigentlich verboten sind, so z. B. auch mit Feuerzeugen und Streichhölzer. Schon Kleinkinder sind neugierig und tatendurstig. Ein heißer Topf auf dem Herd, ein Bügeleisen in greifbarer Nähe – wäre doch gelacht wenn sich damit nicht spielen ließe. Behalten Sie deshalb Ihr Kind – seinem Alter entsprechend – im Auge. Verbote allein sind zwecklos. Teilen Sie vielmehr die Neugier Ihres Kindes bei seinen Entdeckungsreisen, aber entschärfen Sie gleichzeitig die Gefahrenquellen. Versuchen Sie die Welt mit Kinderaugen zu sehen – und Sie können erahnen, welche „Abenteuer“ es zu bestehen gibt.
Durch überhitztes Fett oder Öl ist in der Küche die Gefahr eines Fettbrandes besonders hoch. Durch das Löschen mit dem hierfür falschen Löschmittel „Wasser“ besteht die Gefahr einer so genannten Fettexplosion.
Auch wenn Sie noch so aufmerksam sind, oftmals genügt eine plötzliche Ablenkung und das Speisefett in der Pfanne wird überhitzt und fängt Feuer. Gut wenn man dann das richtige Löschmittel zur Hand hat und auch sicher damit umgehen kann! Holz-, Kohle- und Ölöfen (insbesondere offene Kamine) sind gerade in der kalten Jahreszeit eine ständige Gefahrenquelle, aus der sich Brände entwickeln können.
Offenes Feuer durch Lampions und Kerzen bei Festen und Feiern, insbesondere in der Advents- und Weihnachtszeit, führen immer wieder zu Bränden.
Brände nach dem Faschings-Hausball, ein missglückter Fondueabend, Zigarettenglut im Papierkorb oder Rauchen im Bett sind immer wiederkehrende Brandursachen in der Feuerwehr-Einsatzstatistik.
Weitere Ursachen finden sich im Hobby- und Heimwerkerbereich z. B. „Explosion beim Fußboden verkleben“, “ Entzündung von brennbaren Flüssigkeiten bei Reparaturarbeiten am Auto in der Garage“, „Auftauen von eingefrorenen Wasserleitungen“
Die Liste lässt sich fast endlos fortsetzen. Die größte Gruppe der Brandursachen sind jedoch beschädigte elektrische Einrichtungen oder Geräte.
Zu Ihrer Sicherheit:
Löschen Sie Fettbrände nie mit Wasser. Besser ist es, solche Brände mit einem Topfdeckel, einer Löschdecke oder einer dichten Wolldecke zu ersticken.
Überprüfen Sie diese auf …
Gerümpel auf dem Dachboden – nicht nur Motten und Holzwürmer durften daran ihre helle Freude haben. Auch ein Feuer würde hier nur allzu gern seinen Heißhunger stillen. Ein einziger Funke, eine Zigarettenstummel oder ein verirrter Feuerwehrskörper kann schon genügen um Ihren Speicher in Brand zu setzen. Entziehen Sie dem Feuer deshalb die Nahrung.
Keine Lagerung von:
Die Lagerung von Materialien in offenen Dachräumen bitte nur so, dass noch ausreichende Bewegungsfreiheit und ungehinderter Zugang zum Kamin und zum Dachraum am Dachfuß besteht.
Zu Ihrer Sicherheit:
Bei einem Brand müssen die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten über Treppenräume, Flure oder Durchgänge gewährleistet sein.
Zu Ihrer Sicherheit:
Treppenräume und Flure in mehrgeschossigen Gebäuden sind im Brandfall Ihre „Lebensversicherung“. Sorgen Sie dafür, dass Treppenräume auch bei verschlossenen Türen verlassen werden können (z. B. über Fenster oder mit Hilfe von „Panikbeschlägen“) und nicht zur tödlichen Falle werden.
Keine Lagerung von gefüllten und leeren Flüssiggasbehältern unter Erdgleiche.
Zulässig ist in Wohnungen eine Lagerung von …
Zulässig ist außerhalb von Wohnungen eine Lagerung von
Zu Ihrer Sicherheit:
Keine Lagerung von
Zulässig ist in Garagen bis 100 m2 Nutzfläche eine Lagerung von
Zu Ihrer Sicherheit:
Zweckentfremden sie nicht bauliche Anlagen, die als Garagen genehmigt sind.
Keine Lagerung von größeren Mengen leichtentzündbarer Stoffe
Zulässig ist eine Lagerung von
Zu Ihrer Sicherheit:
Feuerstätten- und Heizräume sind keine Abstellräume.